Veranstaltungshinweise

 

Wichtig für alle Teilnehmer am Notschrei Lauf!

 

Veranstalter:   Nordic-Center Notschrei mit Verein Notschrei Loipe e.V.
und Verein Nordic-Arena e.V. 

 

Haftung: Die Versicherung für die Läufer wird durch die Organisation der Freunde des Skilaufs e.V. im DSV bezahlt. Jeder Läufer muss über eine gute körperliche Konstitution verfügen.  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle bei Teilnehmern, Organisatoren, Helfern und Zuschauern.

 

Wettkampfbüro:
Loipenhaus
Notschrei-Passhöhe 6
D-79674 Todtnau
Tel.: +49 7602 920 149
E-Mail: info@notschrei-lauf.de

 

Öffnungszeit und Startnummernausgabe:
Samstag,    29.02.2020    14:00 – 17:00 Uhr
Sonntag,    01.03.2020     07:30 – 10:30 Uhr              Nachmeldungen bis 10:00 Uhr

 

Ummeldungen: Ummeldungen auf eine andere Laufdistanz sind möglich, Ummelde Gebühr beträgt 10,- €.

 

Die Transponder werden unmittelbar vor dem Start  ausgegeben und beim Verlassen des Zielraumes abgenommen. Sie sind Eigentum der ALGE Timing GmbH, die die offizielle Zeitmessung und den Ergebnisdienst durchführt. Wer sich dieser Maßnahme widersetzt und unerlaubterweise den Transponder behält, wird nachträglich mit einer Sicherheitsleistung von EUR 50,00 belegt. Die gespeicherten Daten (Name und Adresse) jedes Teilnehmers sind vorhanden.

 

Schlechtwetter: Bei schlechtem Wetter bzw. Schneeknappheit behält sich der Veranstalter eine Verkürzung bzw. Verlegung der Strecken vor.

 

Start / Ziel: Befindet sich in der Nordic Arena.

 

Start: Die Startaufstellung wird vom Veranstalter festgelegt und ist unanfechtbar.

 

Disqualifikation: Es werden Läufer disqualifiziert, welche beim Lauf in klassischer Technik die Skating-Technik anwenden. Bei Protesten entscheidet die Jury.

 

Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz beim Loipenhaus am Notschrei.
Nutzen Sie auch öffentliche Verkehrsmittel und Fahrgemeinschaften.

 

Duschmöglichkeit: Im Loipenhaus mit eingeschränkten Kapazitäten.

 

Wer am Notschrei-Lauf nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes. Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.

 

Die Teilnehmer stimmen der Verwendung von Film- und Fotomaterial für die Illustrierung von Internetseiten und anderen PR-Zwecken (z.B. für Flyer, Beiträge in Kundenmagazinen) des Organisators und dessen Partnern zu.